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   FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96   

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FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96 (https://dejure.org/1999,9103)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1 K 200/96 (https://dejure.org/1999,9103)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1 K 200/96 (https://dejure.org/1999,9103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Überschusserzielungsabsicht bei Beteiligten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2; EStG § 21
    Einkommensteuer; Feststellung der Überschusserzielungsabsicht bei Mitgliedern der Investorengemeinschaft eines Golfclubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 171
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Kennzeichnend für die Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des BFH im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751 (in Abschn. C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzung der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    Ein objektives Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht ist es jedoch, wenn nach der vertraglichen Gestaltung kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Steuervorteile dergestalt zu erzielen, dass durch die Geltendmachung von Verlusten andere an sich zu versteuernde Einkünfte nicht versteuert werden müssen (BFH. Beschluss in BStBl II 1984, 751 , in Abschn. C. IV. 3. c bb (1) und (2)).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Zwar will der BFH bei einer beabsichtigten langfristigen Vermietung die Regelvermutung dafür begründen, dass das Mietverhältnis letztlich zu positiven Einkünften führen soll und damit die Einkunftserzielungsabsicht gegeben ist (BFH, Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771).

    Da bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (BFH, Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 ) reicht allein die Tatsache, dass über einen längeren Zeitraum Werbungskostenüberschüsse erzielt werden, für sich gesehen noch nicht aus, um die Absicht, einen Totalüberschuss zu erzielen, zu verneinen.

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85

    Immobilien-KG - Feststellung von Einkünften - Gesonderte und einheitliche

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, bei der die Einkünfte zunächst auf der Ebene der Gesellschaft zu ermitteln und sodann auf die Gesellschafter zu verteilen sind (vgl. BFH, Urteile vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BStBl II 1987, 322 ; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BStBl II 1987, 707 ; vom 1. Dezember 1987 IX R 170/83, 104; vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BStBl II 1988, 577 ), muss die Überschusserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters gegeben sein.

    Im Regelfall bedarf es insoweit allerdings keiner getrennten Beurteilung; etwas anderes kann dann gelten, wenn die Überschusserzielungsabsicht eines Gesellschafters deshalb zweifelhaft erscheint, weil er sich z. B. nur kurzfristig zur Verlustmitnahme an einer Gesellschaft beteiligt hat (vgl. BFH in BStBl II 1987, 707 ; s. insgesamt auch BFH, Urteil vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BStBl. II 1999, 468).

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Die Absicht, einen Totalüberschuss zu erzielen, ist eine sog. innere Tatsache, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH, Beschluss vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BStBl II 1978, 620 ).
  • BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83

    Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, bei der die Einkünfte zunächst auf der Ebene der Gesellschaft zu ermitteln und sodann auf die Gesellschafter zu verteilen sind (vgl. BFH, Urteile vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BStBl II 1987, 322 ; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BStBl II 1987, 707 ; vom 1. Dezember 1987 IX R 170/83, 104; vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BStBl II 1988, 577 ), muss die Überschusserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters gegeben sein.
  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, bei der die Einkünfte zunächst auf der Ebene der Gesellschaft zu ermitteln und sodann auf die Gesellschafter zu verteilen sind (vgl. BFH, Urteile vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BStBl II 1987, 322 ; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BStBl II 1987, 707 ; vom 1. Dezember 1987 IX R 170/83, 104; vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BStBl II 1988, 577 ), muss die Überschusserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters gegeben sein.
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Im Regelfall bedarf es insoweit allerdings keiner getrennten Beurteilung; etwas anderes kann dann gelten, wenn die Überschusserzielungsabsicht eines Gesellschafters deshalb zweifelhaft erscheint, weil er sich z. B. nur kurzfristig zur Verlustmitnahme an einer Gesellschaft beteiligt hat (vgl. BFH in BStBl II 1987, 707 ; s. insgesamt auch BFH, Urteil vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BStBl. II 1999, 468).
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 170/83
    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, bei der die Einkünfte zunächst auf der Ebene der Gesellschaft zu ermitteln und sodann auf die Gesellschafter zu verteilen sind (vgl. BFH, Urteile vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BStBl II 1987, 322 ; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BStBl II 1987, 707 ; vom 1. Dezember 1987 IX R 170/83, 104; vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BStBl II 1988, 577 ), muss die Überschusserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters gegeben sein.
  • FG Saarland, 14.06.1995 - 1 K 213/94

    Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 200/96
    Es kommt vielmehr auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden an (vgl. FG Saarland, Urteil vom 14. Juni 1995 1 K, EFG 1995, 837 m.w.N. auch zur Rspr. des BFH).
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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1997 - 1 K 200/96   

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https://dejure.org/1997,23608
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.11.1997 - 1 K 200/96 (https://dejure.org/1997,23608)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. November 1997 - 1 K 200/96 (https://dejure.org/1997,23608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung oder Vergütung der im Verkaufspreis enthaltenen Mineralölsteuer; Ausfall der im Verkaufspreis enthaltenen Mineralölsteuer bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers; Zahlungsausfall trotz vereinbarten Eigentumsvorbehalts; Zahlungsausfall trotz laufender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Von einem strengen Maßstab bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV gehen auch die vom HZA in der Revisionsinstanz vorgelegten, bisher unveröffentlichten finanzgerichtlichen Entscheidungen zu dieser Problematik aus (Urteile des FG Hamburg vom 21. August 1997 IV 194/96; des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 11. November 1997 1 K 200/96; des FG Rheinland-Pfalz vom 11. Dezember 1997 6 K 2022/97 Z, sowie des FG Düsseldorf vom 4. März 1998 4 K 1895/94 VM).
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